1. Allgemeines / Vertragsabschluss
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller vertraglichen Beziehungen zwischen dem Besteller und der Firma WERBEPART OHG in Steinach und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Regelungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diese sind besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden.
2. Preise
Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten und Katalogen sind freibleibend. Unsere Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Verpackung, Verladung, Fracht und dergleichen sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle genannten Preise verstehen sich unter vollständig bereitgestellter Kundenvorlagen, die entsprechend den Informationen zu den Druckvorlagen der Firma WERBEPART OHG grafisch aufbereitet sind. Gewünschte Änderungen bzw. notwendige grafische Bearbeitung werden von WERBEPART OHG nach aktuellem Stundensatz in Rechnung gestellt.
Kommt es zwischen Angebotsabgabe und Ausführung der Leistung zu einer Kostensteigerung, welche durch Material- oder Lohnerhöhungen verursacht werden, ist WERBEPART OHG berechtigt eine Preisänderung im Rahmen des §315 Abs. 3 BGB vorzunehmen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Sind vertraglich Lieferfristen vereinbart, so hat der Kunde sicherzustellen, dass WERBEPART OHG rechtzeitig in Besitz sämtlicher, zur Erledigung des Auftrages erforderlicher Vorlagen und Dateien gelangt. Bei den Druckdaten haftet der Kunde dafür, dass keine Urheber-, Warenzeichen- und sonstige Schutzrechte dritter Personen oder Unternehmen verletzt werden. Die von WERBEPART OHG zur Erledigung des Auftrages angefertigten Zeichnungen, Entwürfe, Behelfsschablonen, Filme, Dateien oder sonstigen Gestaltungsvorlagen verbleiben im Eigentum der Firma WERBEPART OHG und dürfen nur im Einvernehmen mit WERBEPART OHG verändert bzw. an Dritte weitergereicht werden. Auftragsunterlagen werden in Form von Produktionsdateien 2 Jahre aufbewahrt.
4. Lieferfristen, Liefertermine, Lieferung
Die von WERBEPART OHG angegebenen oder vereinbarten Lieferfristen verstehen sich ab Werk nach Vorlage aller Fertigungsvoraussetzungen. Die Lieferfristen sind unverbindlich, sie sind als annährend zu betrachten und zwar auch dann, wenn nach dem Kalender ein bestimmter Liefertermin genannt ist. Lieferzeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen von uns angegeben und es wird alles aufgeboten, sie einzuhalten. Aus etwaiger Verspätung der Lieferung kann jedoch kein Ersatzanspruch oder Recht auf Annahmeverweigerung hergeleitet werden. Gerät der Lieferer in Verzug, ist eine angemessene Nachlieferungsfrist zu stellen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen aller Art, Unterbrechung in der Versorgung mit Licht, Kraft- oder Hilfsstoffen etc., sei es beim Lieferer oder bei seinem Vorlieferanten, berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder einen schriftlich zugesagten Liefertermin zu verlegen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5. Verpackung, Versand
Die Waren werden auf Kosten und Gefahr des Kunden versendet. Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Die Versandart bleibt, sofern nicht anders vereinbart, uns überlassen. Die gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
6. Abnahme, Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware dem Besteller als abhol- oder versandbereit gemeldet ist, spätestens jedoch, wenn die Ware auf das für den Versand bestimmte Transportmittel verladen wird, dies gilt auch, wenn der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen durchgeführt wird.
7. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anderes vereinbart ist, ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug (Skonto) zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir allen Verpflichtungen im Hinblick auf eine Weiterbelieferung des Bestellers enthoben.